Sie möchten auch einen Garten?

Kleingarten pachten:

Einige wissenswerte Informationen zum Erwerb und Unterhalt eines Kleingartens:

  • Sie werden Pächter (Mieter) eines Gartens und schließen mit dem Kleingartenverein einen Pachtvertrag
  • Sie zahlen eine Aufnahmegebühr an den Verein und einen Abstand an den Vorpächter für den Bestand im Garten. (Laube, Pflanzen, evtl.
  • Gartengeräte etc.)
  • Sie entrichten jährlich einen Verbands- und Vereinsbeitrag, die Pacht und den Strom- und Wasserverbrauch, sowie weitere Nebenkosten
  • Sie sind  Vereinsmitglied und somit Teil einer Gemeinschaft, die sich an der Vereinssatzung orientiert

Freie Gärten

Kleingarten zeitnah abzugeben

Baujahr/ Art:                     1975/Holzlaube

Parzellengröße:                 351m²

Wasser/Strom:                  saisonal/ja

Kontakt Email:                  gartenbauverein-nord-west@gmx.de