Sie möchten auch einen Garten?
Kleingarten pachten:
Einige wissenswerte Informationen zum Erwerb und Unterhalt eines Kleingartens:
- Sie werden Pächter (Mieter) eines Gartens und schließen mit dem Kleingartenverein einen Pachtvertrag
- Sie zahlen eine Aufnahmegebühr an den Verein und einen Abstand an den Vorpächter für den Bestand im Garten. (Laube, Pflanzen, evtl.
- Gartengeräte etc.)
- Sie entrichten jährlich einen Verbands- und Vereinsbeitrag, die Pacht und den Strom- und Wasserverbrauch, sowie weitere Nebenkosten
- Sie sind Vereinsmitglied und somit Teil einer Gemeinschaft, die sich an der Vereinssatzung orientiert
Kleingarten in kürze frei
Parzelle: Nr. 26
Baujahr/ Art: ?/Holzlaube
Parzellengröße: 240 m²
Wasser/Strom: saisonal/ja
Kontakt Email: gartenbauverein-nord-west@gmx.de



